Was ist Zwangsläufigkeit?

Dieter Michel
16.11.2016 17:17

Zwangsläufigkeit ist eine Maßnahme, die verhindert, dass eine nicht in allen Teilen funktionsfähige EMA (Einbruchmeldeanlage) scharf geschaltet werden kann oder bei einer scharfgeschalteten EMA versehentlich externer Alarm durch den Betreiber ausgelöst wird.
Scharfschalten einer EMA
Zum Erreichen der Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten einer EMA muss der verschlossene Zustand von Türen, Toren und ggf. Fenstern überwacht werden. Eine so nicht verschlossene Baugruppe führt dabei zu einer Scharfschaltverhinderung der Anlage.
Zugang zu einer EMA
Um den unbeabsichtigten Zugang zu einem scharf geschalteten Bereich für den Nutzer der Anlage zu verhindern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
 1. Eingebauter Türbeschlag „BELT“ oder Türzylinder „CEL“, die im scharf geschalteten Zustand den Zutritt grundsätzlich nicht ermöglichen.
 2. Bei Verwendung von Safe Key Wandlesern „WEL“ oder „WELT“ oder eines Kontaktschlosses „SKS“ muss der Zutritt zu einem scharfen Bereich mit einem Sperrelement "ESPE" verhindert werden.
Generell sollte auf das Kriterium Zwangsläufigkeit großen Wert gelegt werden, da sich damit Fehlbedienung und Fehlalarme vermeiden lassen

Tags: Alarm, KNX, Schnittstelle
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